LG Köln - Urteil vom 14.10.2011 (82 O 15/08)
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 157.728,16 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Klägerin [...]