AG Göttingen - Beschluss vom 08.09.2011 (74 IN 235/09)
Gemäß Antrag vom 11.07.2011 wird die Vergütung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter auf 16.206,70 € festgesetzt. Der weitergehende Antrag wird abgewiesen. Dem Rechtsanwalt X wird gestattet, den festgesetzten Betrag [...]