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FG Düsseldorf - Urteil vom 21.07.2016 (11 K 613/13 E)

Berücksichtigung einer Einkommensteuerschuld sowie von auf die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielten gewerblichen Einkünfte...

Die Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2009 vom 02.02.2015 werden dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer 2003 auf 8.281,56 € 2004 auf 83,45 € 2005 auf 21.282,84 € 2006 auf 24.650,39 € 2007 auf 21.426,28 € 2008 [...]
FG Düsseldorf - Urteil vom 28.01.2016 (16 K 647/15 F)

Einkommensteuerliche Einordnung eines entnommenen Vorschusses als Gewinnrealisierung bei gleichzeitiger Verneinung der Anerkennung...

Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2008 der Kläger, die als [...]