AG Göttingen - Beschluss vom 04.01.2017 (74 IK 1/17)
Der Antrag vom 01.01.2017 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als unzulässig abgewiesen auf Kosten des Schuldners. Wert: Bis 500 € I. Der anwaltlich vertretene Schuldner hat mit Schriftsatz vom 01./03.01.2017 [...]