VGH Bayern - Beschluss vom 11.01.2018 (3 ZB 14.2645)
I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. II. Die Beigeladenen zu 1 und 3 tragen die Kosten des Antragsverfahrens je zur Hälfte. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 26.198,27 Euro [...]