3. Fälligkeit des Rückgabeanspruchs

Autor: Emmert

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Der Rückzahlungsanspruch entsteht bereits mit Hingabe der Sicherheit, aufschiebend bedingt durch die Beendigung des Mietverhältnisses.31)

Fällig wird der Rückzahlungsanspruch jedoch erst nach Ablauf einer angemessenen Frist, binnen derer der Vermieter überprüfen kann, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will.32)

Die Fälligkeit tritt mit Zugang der Kautionsabrechnung beim Mieter ein.33)

Entgegen einer weit verbreiteten Irrmeinung beträgt diese Frist keineswegs immer sechs Monate. Nach dem genannten Rechtsentscheid des BGH hängt es hingegen stets von den Umständen des Einzelfalls ab, wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist. Aus den Umständen des Einzelfalls kann sich sogar ergeben, dass mehr als sechs Monate für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar sind.34)