Autor: Emmert |
In der Praxis kommt es vor, dass der Mieter die Wohnung vorübergehend vollends räumen und in eine Ersatzwohnung umziehen muss, damit die Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Treffen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung, wird im Einzelfall ein fortbestehendes Mietverhältnis angenommen werden können.16)
16) | BGH vom 22.06.2010 - VIII ZR 192/09, WuM 2010, |
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