Autor: Mahlstedt |
Das Recht der außerordentlichen Kündigung kann aufgrund besonderer Umstände verwirkt sein.98)
Im Hinblick auf die Verwirkung kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Es wird also zu prüfen sein,99)
- ob die Kündigung auf ein einmaliges Ereignis oder auf einen lang dauernden Zustand gestützt wird, |
- ob der Vermieter die Beseitigung eines vom Mieter gerügten Mangels zugesagt hat, |
- ob der Vermieter Bemühungen unternommen hat, den vertragswidrigen Zustand zu beheben, |
- wann und wie oft der Mieter die Gebrauchsbehinderung gerügt hat, |
- ob sich die Gebrauchsbehinderung intensiviert hat, und durch welche Tatsachen diese Annahme gestützt werden kann,100) |
- wann sich dem Mieter der vertragswidrige Zustand mit all seinen Konsequenzen erstmals voll erschlossen hat. |
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