3. Verwirkung des Kündigungsrechts

Autor: Mahlstedt

a) Verwirkung zu Lasten des Mieters

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Das Recht der außerordentlichen Kündigung kann aufgrund besonderer Umstände verwirkt sein.98)

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Im Hinblick auf die Verwirkung kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Es wird also zu prüfen sein,99)

- ob die Kündigung auf ein einmaliges Ereignis oder auf einen lang dauernden Zustand gestützt wird,

- ob der Vermieter die Beseitigung eines vom Mieter gerügten Mangels zugesagt hat,

- ob der Vermieter Bemühungen unternommen hat, den vertragswidrigen Zustand zu beheben,

- wann und wie oft der Mieter die Gebrauchsbehinderung gerügt hat,

- ob sich die Gebrauchsbehinderung intensiviert hat, und durch welche Tatsachen diese Annahme gestützt werden kann,100)

- wann sich dem Mieter der vertragswidrige Zustand mit all seinen Konsequenzen erstmals voll erschlossen hat.

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