4. Rechtsfolgen der Ausübung des Vorkaufsrechts

Autor: Emmert

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Macht der Mieter von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch, kommt zwischen ihm und dem Vermieter ein Kaufvertrag mit den Bedingungen zustande, die der Vermieter mit dem ursprünglichen Erwerber vereinbart hatte. Dies gilt auch für die dem ursprünglichen Erwerber eingeräumten Vergünstigungen.41)

Umgekehrt hat der Mieter auch die im Kaufvertrag dem Käufer auferlegten Lasten, insbesondere also eine eventuelle Maklerprovision, zu tragen.42)

Praxistipp:

Übt der Mieter sein Vorkaufsrecht über ein zwangsverwaltetes Mietobjekt aus, richtet sich der Eigentumsverschaffungsanspruch gegen den Vermieter und nicht gegen den Zwangsverwalter.43)

Dem Mieter steht daher zur Durchsetzung seines Eigentumsverschaffungsanspruchs kein Zurückbehaltungsrecht an den an den Zwangsverwalter abzuführenden Mieten zu.

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