5. Umdeutung einer unwirksamen Kündigung

Autoren: Thanner/Wiek

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Eine unwirksame ordentliche befristete Kündigung kann grundsätzlich nicht in eine außerordentliche fristlose Kündigung umgedeutet werden, da die Rechtsfolgen unterschiedlich sind und der Wille zur sofortigen Vertragsbeendigung für den Mieter nicht erkennbar ist.19)