Autor: Emmert |
Ein Klageantrag auf zukünftig monatlich fällig werdende Beträge bis zur Herausgabe des Mietobjekts ist hinreichend bestimmt und genügt daher den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.45)
45) | BGH, NJW 1999, 954 = ZMR 1999, |
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