a) Fristentabelle nach Anspruchsgrundlagen von A-Z

Autor: Vöckel

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Anspruch

Verjährungszeit

Verjährungsbeginn

Rechtsgrundlage

Herausgabe der Bereicherung nach § 812 BGB wegen Aufwendungen in Erwartung des Erwerbs der Mietsache1)

3 Jahre

Fälligkeit

§§ 195, 199 BGB

Herausgabe der Bereicherung nach § 812 BGB wegen Auf- oder Ausbauleistungen bei vorzeitiger Räumung2)

3 Jahre

Vorzeitige Vertragsbeendigung

§§ 195, 199 BGB

Herausgabe der Bereicherung nach § 812 BGB wegen erbrachter Schönheitsreparaturen oder Zahlung eines Abgeltungsbetrags trotz unwirksamer Renovierungsklausel 3)