Anfechtung eines Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung
KG, Urteil vom 15.01.2001 - Aktenzeichen 20 U 2641/99
DRsp Nr. 2005/7081
Anfechtung eines Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung
Nach der Überlassung der Mieträume an den Mieter treten die Anfechtungsvorschriften des allgemeinen Teils des BGB hinter die Gewährleistungsregelungen der §§ 537 ff. BGB zurück. Eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung über die Wohnfläche des Mietobjekts ist daher ausgeschlossen.