OLG München - Beschluss vom 09.08.2011
34 Wx 248/11
Normen:
BGB § 133; GBO § 22 Abs. 1; WEG § 12 Abs. 4;
Fundstellen:
FGPrax 2011, 278
MietRB 2011, 346
NotBZ 2012, 61
Vorinstanzen:
AG Starnberg, vom 11.11.2010

Anforderungen an den Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gegenüber dem Grundbuchamt

OLG München, Beschluss vom 09.08.2011 - Aktenzeichen 34 Wx 248/11

DRsp Nr. 2011/15958

Anforderungen an den Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gegenüber dem Grundbuchamt

Zum grundbuchmäßigen Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung (§ 12 WEG) durch Eigentümerbeschluss.

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 11. November 2010 wird zurückgewiesen.

II. Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.

Normenkette:

BGB § 133; GBO § 22 Abs. 1; WEG § 12 Abs. 4;

Gründe:

I. In den Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern einer Wohnanlage ist im Bestandsverzeichnis jeweils folgender Vermerk eingetragen:

Die Veräußerung bedarf der Zustimmung des Verwalters oder der Gemeinschaft der Eigentümer. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich bei der ersten Veräußerung durch den derzeitigen Eigentümer, bei einer Veräußerung im Wege der Zwangsversteigerung oder zur Veräußerung durch den Konkursverwalter.