LG Berlin, vom 19.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 63 S 118/05
AG Berlin-Schöneberg, vom 16.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 482/04
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in gemisch-genutzten Abrechnungseinheiten; Darlegungs- und Beweislast für eine erhebliche Mehrbelastung der Wohnraummieten
BGH, Urteil vom 25.10.2006 - Aktenzeichen VIII ZR 251/05
DRsp Nr. 2006/28870
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in gemisch-genutzten Abrechnungseinheiten; Darlegungs- und Beweislast für eine erhebliche Mehrbelastung der Wohnraummieten
»Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419).«