Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
KG, Urteil vom 23.07.2001 - Aktenzeichen 20 U 487/00
DRsp Nr. 2005/7111
Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
Kommt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seiner Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, so hat der Vermieter den Umfang der erforderlichen Renovierungskosten konkret anhand eines spezifizierten Kostenvorschlages mit einem Aufmaß darzulegen.