KG - Urteil vom 23.07.2001
20 U 487/00
Normen:
BGB § 535 § 249 § 326 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 96
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 277/99

Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

KG, Urteil vom 23.07.2001 - Aktenzeichen 20 U 487/00

DRsp Nr. 2005/7111

Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

Kommt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seiner Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, so hat der Vermieter den Umfang der erforderlichen Renovierungskosten konkret anhand eines spezifizierten Kostenvorschlages mit einem Aufmaß darzulegen.

Normenkette:

BGB § 535 § 249 § 326 ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 277/99
Fundstellen
KGReport-Berlin 2002, 96