I.
Die Antragsgegner und das Ehepaar E. sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus vier Reihenhäusern besteht. Der Antragsteller hat das Haus der Eheleute E. gemietet. Diese traten mit schriftlicher Erklärung vom 27.6.1999 ihre "Rechte als Grundstückseigentümer insoweit an Herrn S. (= Antragsteller) ab, als dieser berechtigt sein soll, sämtliche Rechte eines Grundstückseigentümers, welche das Nachbarschaftsverhältnis oder die Wohnungseigentumsgemeinschaft in der H.- straße 37 betreffen", im eigenen Namen außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Im vorliegenden Verfahren verlangt er von den Antragsgegnern die Entfernung einer Kunststoffmatte.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|