I.
Mit der Klage verlangt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten in Höhe von 20.693,22 EUR. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und der getroffenen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil verwiesen (GA 125 ff.).
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