OLG Hamburg - Beschluß vom 30.08.1993
4 U 45/93
Normen:
3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1993, 527
Vorinstanzen:
LG Hamburg - WuM 1993, 180 ,

Anspruch eines ausländischen Mieters auf Duldung einer Parabolantenne durch den Vermieter

OLG Hamburg, Beschluß vom 30.08.1993 - Aktenzeichen 4 U 45/93

DRsp Nr. 1996/30459

Anspruch eines ausländischen Mieters auf Duldung einer Parabolantenne durch den Vermieter

Vorlegungsfrage: "Hat der Mieter von Wohnraum, der eine fremdsprachliche Muttersprache spricht oder der ausländischer Staatsangehöriger ist, grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu einer baurechtlich zulässigen, durch einen Fachbetrieb ausgeführten und für den Vermieter kostenfreien Installation einer Parabolantenne, wenn das Haus zwar an das Breitbandkabelnetz der Telekom angeschlossen ist, jedoch hierüber keine muttersprachlichen Programmen empfangen werden können?" - Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 ;

Sachverhalt:

Der Kläger, ein spanischer Staatsangehöriger, ist Mieter in einem Wohnhaus des Beklagten. Das Haus verfügt über einen Breitbandkabelanschluß, in den spanisch-sprachige Programme nicht eingespeist werden. Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Erlaubnis zum Einbau einer Parabolantenne zum Empfang von Satellitenprogrammen, um damit spanische Rundfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen. Er möchte auf diese Weise das Geschehen und kulturelle Leben in seinem Heimatland verfolgen können und seinem zweisprachig aufgewachsenen Sohn die Möglichkeit bieten, das spanische Kinderfernsehprogramm anzusehen.