Der Kläger, ein spanischer Staatsangehöriger, ist Mieter in einem Wohnhaus des Beklagten. Das Haus verfügt über einen Breitbandkabelanschluß, in den spanisch-sprachige Programme nicht eingespeist werden. Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Erlaubnis zum Einbau einer Parabolantenne zum Empfang von Satellitenprogrammen, um damit spanische Rundfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen. Er möchte auf diese Weise das Geschehen und kulturelle Leben in seinem Heimatland verfolgen können und seinem zweisprachig aufgewachsenen Sohn die Möglichkeit bieten, das spanische Kinderfernsehprogramm anzusehen.
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