I.
Die Beteiligte ist Miteigentümerin eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstücks. Die Gemeinde beabsichtigte, einen unbebauten, ca. 960 Quadratmeter großen Teil dieses Grundstücks in den Bereich eines noch aufzustellenden Bebauungsplans einzubeziehen. Dabei sollte durch die Einräumung eines Ankaufsrechts gegenüber der Gemeinde sichergestellt werden, dass bei einer etwaigen Veräußerung des Baugrunds nur Einheimische als Erwerber zum Zuge kämen.
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