Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. August 2012 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, begehrt die Aufhebung eines Widerspruchsbescheids.
Die Stadt Blumberg zog die Klägerin mit Bescheid vom 8.2.2008 zu Abwassergebühren für das Jahr 2007 in Höhe von 5.376,75 EUR heran. Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin unter dem 7.3.2008 Widerspruch.
Mit ihrer neuen Abwassersatzung vom 6.10.2010 führte die Stadt Blumberg rückwirkend zum 1.1.1994 eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser gesplittete Abwassergebühr ein.
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