Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2010 (Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.200 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 24.03.2010 zu bezahlen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Beklagte 5/6 und der Kläger 1/6.
4. 5.
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