Auslegung einer Wertsicherungsklausel in einem Wohnraummietvertrag
OLG Celle, Urteil vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 2 U 196/00
DRsp Nr. 2005/14352
Auslegung einer Wertsicherungsklausel in einem Wohnraummietvertrag
»Haben die Parteien in einer AGB-Klausel für den Fall der qualifizierten Änderung des Lebenshaltungskostenindex einen Anspruch auf Neufestsetzung der Miete vereinbart, ist gleichwohl eine Herabsetzung des Mietzinses gegen die Bewegungsrichtung der Bezugsgröße nicht gerechtfertigt, wenn die Vereinbarung die Überschrift "Wertsicherung" trägt (Abgrenzung zu OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1999, 379 = NZM 1999, 118).«