Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.05.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Gießen - 3. Zivilkammer, 3 O 491/97 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 100.490,75 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 100.490,75 € seit dem 29.03.2009 zu zahlen.
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