LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.02.2011
14 Sa 1338/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 241 Abs. 1; BGB § 328 Abs. 1; BGB § 414; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 25.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 2358/10

Auslegung eines Trustvertrages zur Absicherung der Versorgungspflichten durch ausgegliedertes Sondervermögen; unbegründete Zahlungsklage eines Betriebsrentners bei fehlendem Nachweis einer rechtsgeschäftlichen Schuldmitübernahme zur Zahlung einer vorgezogenen Betriebsrente

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2011 - Aktenzeichen 14 Sa 1338/10

DRsp Nr. 2011/15568

Auslegung eines Trustvertrages zur Absicherung der Versorgungspflichten durch ausgegliedertes Sondervermögen; unbegründete Zahlungsklage eines Betriebsrentners bei fehlendem Nachweis einer rechtsgeschäftlichen Schuldmitübernahme zur Zahlung einer vorgezogenen Betriebsrente

1. Der im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht ausdrücklich geregelte rechtsgeschäftliche Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme) zielt darauf ab, eine eigene Schuld eines Dritten zu begründen und diese neben die des Schuldners zu stellen; die Schuldmitübernahme führt zu einer Gesamtschuldnerschaft von Schuldner und Mitübernehmer und kann (wie bei § 414 BGB) durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Neuschuldner oder als echter Vertrag zu Gunsten Dritter zwischen Alt- und Neuschuldner zustande kommen. 2. Abzugrenzen ist ein Schuldbeitritt von der bloßen Erfüllungsübernahme, bei der kein Forderungsrecht des Gläubigers besteht sondern der Schuldner nur die Freistellung von seiner Verbindlichkeit verlangen kann. 3. Bei der privaten Insolvenzsicherung im Rahmen eines "Contractual Trust Arrangement" (CTA) wird den begünstigten Beschäftigten in der Regel mittels eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter ein eigener Anspruch gegen den Treuhänder gewährt, auf den zur Absicherung der Arbeitnehmeransprüche ein Sondervermögen übertragen wird.