LG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.07.2000
2/11 S 501/99
Normen:
BGB § 537 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)769e
NJW-RR 2001, 945

Ausschluss einer Mietminderung für (angeblich) schadstoffbelastete Wohnung wegen widersprüchlichen Verhaltens des Mieters

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.07.2000 - Aktenzeichen 2/11 S 501/99

DRsp Nr. 2004/1598

Ausschluss einer Mietminderung für (angeblich) schadstoffbelastete Wohnung wegen widersprüchlichen Verhaltens des Mieters

Ist eine Wohnung nach Behauptung der Mieter mit krebserregenden Schadstoffen belastet, so verhalten sie sich widersprüchlich, wenn sie lediglich die Miete kürzen, anstatt die Wohnung mit ihrem Kleinkind sobald wie möglich zu verlassen. Wegen dieses widersprüchlichen Verhaltens ist ein Recht zur Mietminderung im Ergebnis zu verneinen.

Normenkette:

BGB § 537 ;

Hinweise:

Vgl. auch LG Frankfurt/M. (Urteil - 2-11 S 345/99 - 4.7.2000, NJW-RR 2001, 944) zur Darlegungs- und Beweislast des Wohnraummieters für eine gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung der Wohnung in einem Parallel-Fall.

Fundstellen
DRsp I(133)769e
NJW-RR 2001, 945