KG - Beschluss vom 26.02.2001
8 RE-Miet 1/01
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
NZM 2001, 520
ZMR 2001, 454
Vorinstanzen:
AG Berlin-Mitte, vom 13.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 13 C 278/99
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 67 S 129/00

Auswirkung der Änderung der Zusammensetzung einer Personenhandelsgesellschaft auf einen mit dieser geschlossenen Mietvertrag

KG, Beschluss vom 26.02.2001 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 1/01

DRsp Nr. 2001/7449

Auswirkung der Änderung der Zusammensetzung einer Personenhandelsgesellschaft auf einen mit dieser geschlossenen Mietvertrag

1. Vorlegungsfrage: Haben Änderungen in der Zusammensetzung der Gesellschafter einer Personalhandelsgesellschaft, die nicht im Grundbuch als Eigentümerin des vermieteten Grundstücks eingetragen ist, Einfluss auf die Aktivlegitimation von Forderungen aus einem Mietverhältnis, das die Gesellschaft mit einem Mieter einer Wohnung abgeschlossen hat, oder stehen diese Ansprüche nur den Gesellschaftern in der ursprünglichen Zusammensetzung der Personalhandelsgesellschaft zu?2. Ein Rechtsentscheid ergeht unter Hinweis auf Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - nicht.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Gründe:

1. Durch schriftlichen Vertrag vom 7. Mai 1997 vermietete die ... KG den Beklagten eine in der ... gelegene 4-Zimmer Wohnung nebst Nebenräumen.