BayVerfGH - Entscheidung vom 28.11.1990 (Vf 9-V-89) - DRsp Nr. 1998/10413
BayVerfGH, Entscheidung vom 28.11.1990 - Aktenzeichen Vf 9-V-89
DRsp Nr. 1998/10413
»1. Eine Vorlage ist nicht zulässig, solange das vorlegende Gericht den Sachverhalt nicht soweit aufgeklärt hat, daß die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsvorschrift feststeht.2. Tierliebe in ihren verschiedenen Erscheinungsformen kann in den Schutzbereich des Grundrechts der Handlungsfreiheit fallen.3. Die Satzungsbestimmung des Landkreises München, wonach es untersagt ist, während der Badesaison (15. Mai bis 15. September) Tiere in das Erholungsgebiet "Unterschleißheimer See" mitzubringen, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.«