bb) Rückgewährverpflichtung des Zwangsverwalters

Autor: Griebel

aaa) Entscheidungen des BGH

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Nach der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 20034)

haftet der Zwangsverwalter für die Herausgabe einer vom Wohnraummieter an den Vermieter geleisteten Kaution auch für den Fall, dass der Vollstreckungsschuldner als Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgehändigt hat. Für Altfälle komme eine analoge Anwendung des § 572 Satz 2 BGB nicht in Betracht, vielmehr sei auf § 152 ZVG abzustellen.

Auf gewerbliche Mietverhältnisse ist diese Rechtsprechung dagegen nicht anzuwenden.5)

An seiner Rechtsprechung hat der BGH trotz erheblicher Kritik des Schrifttums festgehalten,6)

da es sich bei § 152 Abs. 2 ZVG nicht um einen Rechtsübergang handelt, sondern lediglich um eine Änderung der Verwaltungsbefugnis.7)