Die Beschwerde ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet; im übrigen scheitert sie.
Entgegen der Auffassung des Landgerichts bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Antragstellers teilweise hinreichende Aussicht auf Erfolg. Der Antragsteller will sich mit der Abwehrklage (§
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