Mit Mietvertrag vom 10. Februar 1993 mieteten der Kläger und seine Ehefrau vom Beklagten eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Berlin, W.straße ... . Dabei handelt es sich um eine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von rd. 94 m². Das Anwesen ist zwischen 1920 und 1929 erbaut worden.
Die Parteien vereinbarten eine Staffelmiete, die anfangs (1993) 1.480 DM und zuletzt (1997) 1.631 DM betrug und die vom Kläger vollständig bezahlt wurde.
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