AG Schöneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 76 II 433/99
Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss zur Ausfüllung der Teilungserklärung
KG, Beschluss vom 26.11.2001 - Aktenzeichen 24 W 50/01
DRsp Nr. 2002/1274
Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss zur Ausfüllung der Teilungserklärung
»1. Sieht die Teilungserklärung eine Verteilung der Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage nach anteiligen Wohn- bzw. Nutzflächen einschließlich der Kellerraume ausdrücklich vor, beschließen die Wohnungseigentümer zunächst bestandskräftig die genaue Vermessung und sodann bestandskräftig die genaue Festlegung der anteiligen Wohn- und Nutzflächen, ist dieser Verteilungsschlüssel der Jahresabrechnung zugrunde zu legen2. Die Einrede, die Kellerflächen durften nur zu 25 % mitberücksichtigt werden, kann nicht in dem Verfahren über die gerichtliche Ersetzung der Jahresabrechnung gebracht werden.«