OVG Niedersachsen - Urteil vom 22.06.2011
1 KN 252/08
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BGB § 539 Abs. 2; BGB § 581 Abs. 2; NWG § 71 Abs. 1; NWG § 71 Abs. 2;
Fundstellen:
DVBl 2011, 1551

Eigentumserwerb und Möglichkeit der Unterbindung der Festsetzung eines Ufersaumwegs durch Aufschütten von Land durch Anlieger zu Lasten eines Sees

OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.06.2011 - Aktenzeichen 1 KN 252/08

DRsp Nr. 2011/17670

Eigentumserwerb und Möglichkeit der Unterbindung der Festsetzung eines Ufersaumwegs durch Aufschütten von Land durch Anlieger zu Lasten eines Sees

1. Schütten Anlieger zu Lasten eines Sees, der einem Dritten gehört, Land an, so erhalten sie weder Eigentum an diesen Anschüttungsflächen noch hindert das die Gemeinde aus wasserrechtlicher Sicht, dort für die Allgemeinheit einen Ufersaumweg festzusetzen.2. Zur Abwägungsgerechtigkeit, Seeanrainern auf Drittgrund einen solchen Weg "vor die Nase zu planen".3. Bodenkontaminationen hindern die Anlegung eines solchen Weges nicht schlechthin.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BGB § 539 Abs. 2; BGB § 581 Abs. 2; NWG § 71 Abs. 1; NWG § 71 Abs. 2;

Gründe

I.

1. 2. 1. 2.