Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese (Geschäfts-Nr.:
Hinsichtlich des Hauptantrages wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin nach einem Wert in Höhe von EUR 603,93.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.
II.
Die Berufung der Beklagten gegen die Abweisung ihrer Widerklage ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt, und hinsichtlich des auf Freistellung gerichteten Hilfsantrages auch der Sache nach begründet.
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