f) Wegnahme durch den Mieter

Autor: Griebel

207

Wenn der Mieter in der Person des Verwalters eine Einrichtung, mit der er die Mietsache versehen hat, nach § 539 Abs. 2 BGB wegnimmt, sind die dadurch entstehenden Renovierungskosten, die der Vermieter geltend macht, in konsequenter Fortführung der Rechtsprechung des BGH zur Rückgabeverpflichtung ebenfalls nur als reine Insolvenzforderungen zu qualifizieren.1)


1)

A.A. OLG Frankfurt/M., Urt. v. 26.06.1973 - 4 U 28/73, BB 1974, 1322, sowie MK-InsO/Eckert, § 108 Rdn. 120, der der Ansicht ist, dass die Masse nicht lastenfrei ohne gleichzeitige Wiederherstellung des Ursprungszustands die Einrichtung wegnehmen kann.