I.
Die am B. Januar 2003 eingelegte und nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zum 17. März 2003 mit einem an diesem Tag eingegangenen Schriftsatz begründete Berufung des Beklagten richtet sich gegen das am 17. Dezember 2002 zugestellte Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin vom 22. November 2002, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|