Formularmäßige Überwalzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Geschäftsraummietvertrag
KG, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 12 U 282/02
DRsp Nr. 2004/15055
Formularmäßige Überwalzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Geschäftsraummietvertrag
»Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Geschäftsraum, mit der die Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wird, ist grundsätzlich wirksam, da mit ihr regelmäßig keine unangemessene Benachteiligung des Mieters verbunden ist. Das gilt auch dann, wenn der Mieter die Räume in unrenoviertem Zustand übernommen hat, ihm aber dafür vom Vermieter ein angemessener Ausgleich gewährt wird (hier: Erlass einer Monatsmiete von gut 15000 DM).«