Formularmäßige Vereinbarung der Instandhaltung und Instandsetzung der Pachtsache durch den Pächter
OLG Hamm, Urteil vom 30.03.1993 - Aktenzeichen 7 U 88/92
DRsp Nr. 2006/10246
Formularmäßige Vereinbarung der Instandhaltung und Instandsetzung der Pachtsache durch den Pächter
»Vertragsklauseln, die die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Pachtsache auf den Pächter überwälzen, sind eng auszulegen, auch wenn es sich nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Hat der Pächter eines Grundstücks danach das Pachtobjekt "zu erhalten, instandzuhalten und auszubessern", so ist er nicht verpflichtet, Ersatzbeschaffungen für nicht mehr reparable Anlagen, Einrichtungen oder Bestandteile der Pachtsache vorzunehmen (hier: Erneuerung der Heizungsanlage im Verwaltungsgebäude).«