OLG Hamm - Urteil vom 30.03.1993
7 U 88/92
Normen:
BGB § 538 Abs. 2 § 581 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1993, 145
Vorinstanzen:
LG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 32/92

Formularmäßige Vereinbarung der Instandhaltung und Instandsetzung der Pachtsache durch den Pächter

OLG Hamm, Urteil vom 30.03.1993 - Aktenzeichen 7 U 88/92

DRsp Nr. 2006/10246

Formularmäßige Vereinbarung der Instandhaltung und Instandsetzung der Pachtsache durch den Pächter

»Vertragsklauseln, die die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Pachtsache auf den Pächter überwälzen, sind eng auszulegen, auch wenn es sich nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Hat der Pächter eines Grundstücks danach das Pachtobjekt "zu erhalten, instandzuhalten und auszubessern", so ist er nicht verpflichtet, Ersatzbeschaffungen für nicht mehr reparable Anlagen, Einrichtungen oder Bestandteile der Pachtsache vorzunehmen (hier: Erneuerung der Heizungsanlage im Verwaltungsgebäude).«

Normenkette:

BGB § 538 Abs. 2 § 581 Abs. 2 ;
Vorinstanz: LG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 32/92
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1993, 145