Der Kläger ist Eigentümer des Hausgrundstücks ... in ... . Das gesamte Anwesen, in in dem sich eine Abendgaststätte/Discothek nebst Wohnung und Café/Bistro befinden, vermietete er mit Vertrag vom 31. Januar 1980 für 20 Jahre an die Beklagten zu 2) und 3). Gemäß § 8 des Vertrages waren die Mieter zur Untervermietung der Wohnung und des Cafés berechtigt; hiervon machten sie auch Gebrauch, indem sie das Café an den Beklagten zu 4a) untervermieteten, der es seinerseits an einen Herrn St. weitervermietete.
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