Die gemäß §§
Der Senat schließt sich der Rechtsprechung (siehe dazu Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 3086 m.w.N.) insbesondere der Entscheidung des 19. Zivilsenats des Überlandesgerichts Köln (WuM 1996, 288) an, demzufolge Mietnebenkosten bei der Streitwertfestsetzung gemäß § 16 GKG nicht zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|