AG Bonn, vom 13.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 350/92
Gegenstandswert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung einer von dem Mieter installierten Parabolantenne
LG Bonn, Beschluss vom 11.01.1993 - Aktenzeichen 6 S 416/92
DRsp Nr. 2001/10138
Gegenstandswert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung einer von dem Mieter installierten Parabolantenne
Der Gegenstandswert für eine Klage des Vermieters auf Beseitigung einer von dem Mieter angebrachten Parabolantenne bemißt sich nach dem Interesse des Vermieters an der Beseitigung der optischen Veränderung der Mietsache sowie der Substanzbeeinträchtigung durch die Wanddurchbohrung für das Anschlußkabel (hier: 1.200 DM).