Die Parteien schlossen am 30. Oktober 2002 einen Mietvertrag über eine Wohnung in B., D.-weg . Die monatliche Miete betrug ab 1. Januar 2004 683,23 EUR, ab 1. Januar 2005 694,61 EUR und ab 1. März 2005 698,97 EUR.
Die Beklagte zahlte die Miete für Dezember 2004 bis einschließlich April 2005 nicht; im Mai 2005 zahlte sie 559,18 EUR und im Juni 2005 629,07 EUR.
Die Klägerin fordert im Urkundenprozess unter Vorlage des Mietvertrages 3.680,08 EUR als rückständige Miete nebst Zinsen. Die Beklagte hat die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhoben. Sie ist der Ansicht, der Urkundenprozess sei nicht statthaft.
Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt und ihr die Ausführung ihrer Rechte vorbehalten. Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.
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