LG Frankfurt/Main, vom 28.04.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 2/11 S 427/97
AG Frankfurt/Main, - Vorinstanzaktenzeichen 33 C 4448/95
Gesamtnichtigkeit des Mietvertrages bei unwirksamer Mietzinsvereinbarung; Kündigungsrecht des Mieters
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 07.08.2000 - Aktenzeichen 20 RE-Miet 1/98
DRsp Nr. 2000/7820
Gesamtnichtigkeit des Mietvertrages bei unwirksamer Mietzinsvereinbarung; Kündigungsrecht des Mieters
Vorlegungsfrage: a) Ist der Mieter bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 5WiStG berechtigt, sich auf die Totalnichtigkeit des Mietvertrags gemäß § 134BGB zu berufen?b) Ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 5WiStG gemäß § 554 aBGB fristlos zu kündigen, weil ihm mangels Interesse an dem Vertrag dessen Fortsetzung nicht zumutbar ist, auch wenn der Mietzins auf die zulässige Höhe reduziert wird?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.