Graffiti-Schmierereien als Grund zur Mietminderung (Gewerberaum-Miete)?
AG Leipzig, Urteil vom 27.09.2000 - Aktenzeichen 49 C 5267/00
DRsp Nr. 2004/1694
Graffiti-Schmierereien als Grund zur Mietminderung (Gewerberaum-Miete)?
Graffiti-Schmierereien an der Außenfassade einer zu gewerblichen Zwecken (hier: zum Betrieb einer Tierarztpraxis) vermieteten Immobilie berechtigen den Mieter regelmäßig nicht zu einer Minderung des Mietzinses.