AG Leipzig - Urteil vom 11.08.2000 (12 C 312/00)
Das Gericht verneint in seiner Entscheidung zunächst eine analoge Anwendung des § 816 Abs. 2 BGB. In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der frühere Mieter der mit einem gebührenpflichtigen Breitbandkabelanschluss [...]