Grenzen der Beschränkung der Nutzung eines Wohnrechts - Wohnrecht, Nutzung, persönliche, Vermietung
OLG Köln, Beschluß vom 06.02.1995 - Aktenzeichen 2 W 21/95
DRsp Nr. 1995/4934
Grenzen der Beschränkung der Nutzung eines Wohnrechts - Wohnrecht, Nutzung, persönliche, Vermietung
1. Ein bloß subjektives in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis (hier: stationäre Pflegebedürftigkeit) führt nicht zum Erlöschen eines Wohnungsrechts gem. § 1093BGB.2. Die Geschäftsgrundlage für die Beschränkung auf eine höchstpersönliche Nutzung kann je nach den Umständen bei Existenzgefährdung des Berechtigten wegfallen. Die Anpassung kann es dann gebieten, dem Berechtigten bei notwendiger auswärtiger Pflegeunterbringung die durch Vermietung oder sonstige Nutzung zu erzielenden Erträge zukommen zu lassen.3. Ob der Wohnungsberechtigte in einer existenzbedrohenden Notlage ist, ist ohne Rücksicht auf Sozialhilfeleistungen zu beurteilen.