KG - Beschluss vom 17.10.2001
24 W 9876/00
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 § 25 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 11
NZM 2001, 1085
ZMR 2002, 149
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 126/00
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 70 II 309/99

Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse

KG, Beschluss vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 24 W 9876/00

DRsp Nr. 2002/1280

Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse

»Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau.«

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 § 25 Abs. 1 ;

Gründe: