I.
Die am 11. Dezember 2003 eingelegte und mit einem am 22. Januar 2004 eingegangenen Schriftsatz begründete Berufung der Beklagten richtet sich gegen das am 13. November 2003 zugestellte Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Oktober 2003 auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Die Beklagte wendet sich gegen die Verurteilung zur Zahlung der rückständigen Miete und die Abweisung der Widerklage insgesamt und trägt mit der Berufung vor:
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