I. Der Inhaber der Beklagten ist Eigentümer eines 1910 erbauten und zwischen 1984 und 1991 renovierten Mehrfamilienhauses in Hamburg. Seine Mutter hatte das Haus 1957 gegen Zahlung einer Leibrente und Gewährung eines lebenslangen Wohnrechts für den damaligen Eigentümer und dessen Ehefrau gekauft und ihrem Sohn später gegen Übernahme ihrer Verpflichtungen, deren kapitalisierten Wert er mit 288.192 DM angibt, übertragen.
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