i) Vermieterpfandrecht

221

Das Vermieterpfandrecht ist neben der Kautionsverrechnung nach wie vor die "schärfste Waffe" des Vermieters, um sich vor evtl. Mietausfällen aufgrund der Mieterinsolvenz zu schützen.1)

Während das Vermieterpfandrecht in der Insolvenz des Wohnraummieters faktisch keine Bedeutung hat, kann der insolvente Gewerberaummieter in seinen gemieteten Räumen werthaltige Gegenstände haben. Dann gibt das Vermieterpfandrecht als gesetzliches Pfandrecht dem Vermieter ein (zeitlich begrenztes) Absonderungsrecht (§ 50 Abs. 1 InsO).

Allerdings können aus dem Vermieterpfandrecht ohne vertragliche Absprachen keine Nutzungen in Form einer Weitervermietung gezogen werden.2)